1. Geschäftsgegenstand ist Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und sonstige Verwertung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Vermittlung entsprechender Geschäfte, Hausverwaltung, des weiteren Vermittlung und Beschaffung von Finanzierungen jeder Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigten Anlagebeteiligungen. 2. Sofern keine andere Provision im Angebot gefordert oder schriftlich vereinbart wird, gelten nachfolgende Gebühren, in denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Maklerfirma ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt zur Entstehung des Gebührenanspruchs der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß. a) Für die Vermittlung eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages betreffend unbebaute und bebaute Liegenschaften oder grundstücksgleiche Rechte ist von dem Veräußerer und Erwerber eine Provision in Höhe von 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer des Gesamtkaufpreises an dem Tag des Vertragsabschlusses zu zahlen. Bei Erbbaurechten tritt an die Stelle des Kaufpreises der 25-fache Jahreserbbauzins. b) Für die Vermittlung von Wohnraum sind vom Mieter mit Vertragsabschluß 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. Für die Vermittlung von gewerblichen Räumen sind vom Mieter mit Vertragsabschluß für Verträge bis zu fünf Jahren 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuerund für Verträge über fünf Jahren 3,57 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Staffelmietverträgen wird die über die vorgesehene Mietdauer durchschnittlich zu zahlende Miete für die Provisionsberechnung in Ansatz gebracht. c) Bei Darlehnsbeschaffung 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer der Darlehnssumme, fällig und zahlbar bei Darlehnszusage durch den Darlehnsgeber. d) Bei Nachweis von Geschäftsexistenzen sind vom Geschäftsübernehmer zu zahlen: die unter b) genannten Gebühren für die Anmietung sowie 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer von einer zu zahlenden Abstandssumme. e) Eine Aufwandsentschädigung von € 44,-- inklusive 19 % Mehrwertsteuer je Stunde aufgewendeter Zeit zuzüglich Fahrtkosten und Auslagen für Material (z. B. Mietverträge) sind zur Zahlung fällig, wenn ein fest vereinbarter Termin zur Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjektes oder für eine zum Abschluss des Vermittlungsgeschäftes fördernde Tätigkeit vom Kauf- oder Mietinteressenten nicht wahrgenommen wird und/oder dieser Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Eine solche Aufwandsentschädigung ist innerhalb einer Woche nach Eintritt dieses Falles zur Zahlung fällig. Kommt das Vermittlungsgeschäft bezüglich dieses Objektes mit dem Interessenten anschließend doch noch zustande, so wird die Aufwandsentschädigung auf die dann anfallende Provision in voller Höhe angerechnet. Aufwendungsersatz: Wird ein Vermittlungsauftrag vom Eigentümer zurückgenommen oder der Abschluss des Vermittlungsgeschäfts aus Gründen, die der Eigentümer zu vertreten hat, verhindert, so ist der Makler berechtigt, für seine bis dahin erbrachten Aufwendungen vom Eigentümer Ersatz zu verlangen. Der Aufwendungsersatz beträgt je nachgewiesenem Inserat pauschal € 165,-- inklusive 19 % Mehrwertsteuer und deckt damit alle dem Makler entstandenen Aufwendungen (Kosten für Inserate, Fahrtkosten, Zeitaufwand, Telefon- und Portokosten, Kosten für die elektronische Datenverarbeitung, Materialkosten sowie alle sonstigen Kosten) ab. Der Aufwendungsersatz ist dem Makler nach Rechnungslegung unverzüglich zu erstatten. 3. Die Vermittlungsangebote sind unverbindlich und freibleibend. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht weitergegeben werden. Bei Verstoß gegen einer dieser Verpflichtungen sind im Falle eines Vertragsabschlusses die vollen Gebühren zu zahlen. 4. Eine vom Makler mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht Widerspruch erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Die Berufung auf Kenntnis ist nur innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich und mit Quellennachweis zulässig. 5. Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Abschluß des vermittelnden Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Vertragsauflösungen aus irgendeinem Grunde, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Nachfolgegeschäfte jeder Art sind gleichfakks provisionspflichtig. 6. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Übermittlung der von Geschäftspartnern erteilten Angaben und der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar. 7. Ist Alleinauftrag erteilt, hat der Auftraggeber die gesamte Provision auch dann zu zahlen, wenn er das Geschäft selbst oder durch Vermittlung eines Dritten abschließt. 8. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.
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